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1)

Mit Beitritt zum Verein verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Platzordnung.

2)

Mitglieder, Kursteilnehmer und Besucher haben den Anweisungen der Vereinsleitung bzw. der Ausbilder Folge zu leisten. Während des Kursbetriebes sind den Trainingsmethoden des Ausbilder ausnahmslos Folge zu leisten. Kursteilnehmer sind NICHT verpflichtet, an allen Übungsteilen eines Ausbildungsprogramms teilzunehmen. Werden Übungen ausgesetzt, so ist in dieser Zeit der Hund so zu verwahren, dass kein Hundeführer/keine Hundeführerin oder Hund im Training gestört wird.

3)

Es wird ersucht, sich Kursplatzbenützern und Anrainern gegenüber mit gebührender Achtung, höflich und rücksichtsvoll zu verhalten. Geringschätzige oder beleidigende Aussagen sind zu unterlassen. Streitigkeiten sind außerhalb des Vereinslebens zu klären. Bei den guten Sitten widersprechendem/ungehörigem oder aggressivem  Benehmen einer sich am Vereinsgelände aufhaltenden Person ist der Vorstand bzw. der betroffene Trainer berechtigt, den Betreffenden des Vereinsgeländes zu verweisen und z.B. vom weiteren Training auszuschließen.

4)

Im Bereich des Ausbildungsgeländes sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen. Hunde müssen von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren. Der Hundeführer nimmt Rücksicht auf andere Menschen und Tiere. Der private Bereich der Anlage (Privatgrund des Besitzers) darf mit den Hunden nicht betreten werden.

5)

Hunde, die zur Ausbildung geführt werden, müssen versichert und geimpft sein.

6)

Hitzige Hündinnen dürfen nur in Absprache mit der Vereinsleitung auf den Platz gebracht werden.

7)

Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde sind vom Besuch des Kursplatzes und des Trainings ausgeschlossen. Bei einer(m) plötzlich auftretenden Erkrankung/Leiden oder bei Verletzung des Hundes ist der Trainer berechtigt, die Trainingseinheit  zu beenden.

8)

Raufer oder bissige Hunde sind grundsätzlich ohne spezielle Aufforderung des Vereines, vom Besitzer mit einem gut sitzenden Maulkorb zu versehen.

9)

Hundekot und Abfall sind AM GESAMTEN GELÄNDE (Parkplatz, Hof, Trainingsgelände, Zufahrtsweg zum Parkplatz) vom Hundeführer unaufgefordert  SELBST ZU ENTSORGEN.

10)

Es ist nicht gestattet Hunde ohne Rücksprache mit dem Vorstand auf dem Vereinsgelände spielen oder frei umherlaufen zu lassen. Insbesondere ist auf trainierende Hunde immer Rücksicht zu nehmen.

11)
Das Benützen der Trainingsgeräte ist grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Trainers erlaubt.
12)

Der Hundehalter/-führer haftet grundsätzlich für ALLE Schäden die durch ihn oder seinen Hund verursacht wurden. Der Verein ist im Schadensfall schad- und klaglos zu halten. Schadensfälle sind zwischen Schädiger und Beschädigtem direkt abzuwickeln.

13)

Die Kurszeiten sind von den Hundeführern generell einzuhalten.

14)

Der Mitgliedsbeitrag ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Ein zweimaliges Schnuppertraining ist gegen vorhergegangener Absprache mit der Vereinsleitung möglich.

15) Eingezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet.
16)
Der Mitgliedsbeitrag muss gemäß den Statuten bis spätestens 31.3. des Jahres einbezahlt werden.
17)

Austritte müssen gemäß den Statuten bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres schriftlich der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Austritte, die nach dem 31.10. übermittelt werden, gelten nicht als Austritt im laufenden Jahr, sondern als Austritt im Folgejahr und verpflichten zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das Folgejahr.

18)

Das Vereinsheim ist zur Erholung der Mitglieder vorgesehen. Die Nutzung sollte unter Schonung der Substanz geschehen. Jeder nimmt bedacht auf die Sauberkeit der Anlage.

19)
Aus hygienischen Gründen ist die Mitnahme von Hunden in das Vereinsheim verboten.
20)
Um Reinhaltung des Kursplatzes und der Toiletteanlagen wird im eigenen Interesse gebeten.
21)

Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/ Besucher wird keine Haftung übernommen. Das Benützen der Garderobe, diverser Ablagen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Verein keine Haftung.

22)

Das Benutzen des Parkplatzes und die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf eine mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher etc hingewiesen. Im Winter erfolgt kein Streudienst!!

23)

Eltern haften für Ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen am Vereinsgelände aufhalten. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden (insbesondere den bei den Anhängevorrichtungen, in den Zwingern oder Boxen verwahrten, trainierenden oder spielenden Hunden) nicht zu nähern. Der Hundeplatz ist KEIN Kinderspielplatz. Kinder sind zur eigenen Sicherheit anzuweisen, den Anordnungen der Trainer Folge zu leisten. Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen benutzt werden.

24)
Die am Gelände lebenden Tiere (z.B. Hasen, Fasane, Eichhörnchen, ...) sind zu schützen.
25)
Die umliegenden Felder sind keine Spielplätze für Hunde.
26)

Außerhalb der Trainingszeiten ist das Betreten des Vereinsgeländes nur mit schriftlicher Genehmigung der Vereinsleitung erlaubt.

27)

Die Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln. Jede unnötige Härte ist untersagt.

28)

Allfällige Beschwerden und Anregungen sind an die Obmann/Obfrau zu richten.

29)

Ohne schriftlicher Genehmigung der Vereinsleitung und der betroffenen Personen darf während der Trainings- bzw. Kurszeit nicht fotografiert bzw. gefilmt werden.

30)

Es sind ausnahmslos die vorgesehenen Parkplätze im Bereich der Mittelstation - Sanitärgebäude zu nutzen. Die Einfahrt auf das Vereinsgelände ist Ausnahmslos nur mit der Genehmigung der Vereinsleitung gestattet.

31)

Es ist untersagt Hunde an den Zaun- Vordach- und Vereinshausstehern anzubinden und verwahren! Es sind ausnahmslos die dafür vorgesehenen Boxen bzw. Schlauchringe an den Bäumen zu verwenden!

32)

Änderung der Trainingszeiten vorbehalten.






 
 
 
 

 
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