Chippflicht für Hunde
Chip- und Registrierungsflicht in Österreich ab 30. Juni 2008Auf Grund der Novelle des Tierschutzgesetzes vom 11.1.2008 müssen Hunde ab 30. Juni 2008 mittels Mikrochips gekennzeichnet werden. Hunde, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009, Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden. Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden. Fragen Sie Ihren Tierarzt!
Als Registrierstelle für das amtliche Hunderegister nimmt ANIMALDATA.COM bei allen Neuregistrierungen von Hunden die Meldung automatisch vor, bei den bereits registrierten Hunden muss eine Datenergänzung durchgeführt werden, da einige der gesetzlich geforderten Daten zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht bekannt waren.
Es sind dies die Daten des Tiereigentümers, sofern dieser nicht ident ist mit dem bereits erfassten Tierhalter, das Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises von Tierhalter und Tiereigentümer, das Datum des Beginns der Hundehaltung, der Grund eines allfälligen medizinischen Eingriffs und die Angabe des Tierarztes, der den Eingriff durchgeführt hat, sonstige Umstände, das Geburtsland des Hundes und fakultativ die Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises und das Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes.
Diese Datenergänzung kann jeder Tierbesitzer oder Tierarzt über die jeweiligen Änderungsseiten bei ANIMALDATA.COM ab 1. Juli 2008 selbst durchführen.
Die Weiterleitung an das amtliche Register erfolgt in beiden Fällen, wenn alle vorgeschriebenen Felder ausgefüllt und die Registrierkosten bei ANIMALDATA.COM beglichen sind.
Die amtliche Meldung kann ab kommendem Jahr auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Magistrat erfolgen. In diesem Fall besteht aber im Fall des Falles keine online- Abfragemöglichkeit des Tierbesitzers bei ANIMALDATA.COM.
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes bringt auch eine neue Regelung zum Chippen von Hunden. Hunde müssen ab Jahresmitte nicht nur durch einen Mikrochip gekennzeichnet, sondern auch in eine bundesweite Datenbank eingetragen werden.
Welche Bedeutung hat das Chippen?
Ab Mitte 2008 sieht das Tierschutzgesetz eine generelle Chippflicht für Hunde vor. Durch diese obligatorische Kennzeichnung soll es insbesondere erleichtert werden, entlaufene oder ausgesetzte Hunde zu identifizieren und ihrem Halter zuzuordnen.Die Implantation eines mit einem Transponder versehenen, etwa reiskorngroßen Mikrochips stellt eine tierschutzkonforme Kennzeichnungsmethode dar, durch welche die schmerzhafte Tätowierung der Innenseite eines Ohres überflüssig wird.
Chippflicht